Die Grundsteuerreform im Saarland ist ein drängendes Thema für die Bürger und die Finanzbehörden. Die Frist für die Abgabe der Erklärungen läuft Ende Januar 2023 ab. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Bearbeitung der Erklärungen, wobei fast 471.000 Grundsteuererklärungen beim saarländischen Finanzministerium eingegangen sind. Dies entspricht etwa 84,5% der erwarteten Gesamtzahl, obwohl etwa 86.670 Erklärungen noch ausstehen.
Der Pressesprecher des Ministeriums, Jonas Scheunig-Braun, betonte, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen weiterhin besteht, und wies darauf hin, wie wichtig es ist, diesen Prozess abzuschließen.
Fortschritte bei der Wertermittlung von Immobilien
Bei der Bewertung von Immobilien wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die aktuelle Bearbeitungsrate liegt bei etwa 93%. Minister Jakob von Weizsäcker (SPD) hat die Tragweite der Grundsteuerreform für die saarländische Finanzverwaltung anerkannt.
Seit Ende Februar wurden Steuerinspektoren vorübergehend abgestellt, um die Wertermittlung von über 560.000 Grundstücken vor dem Hauptveranlagungstermin am 1. März zu unterstützen. Diese Inspektoren kehren nun zu ihren ursprünglichen Aufgaben in verschiedenen Prüfungsbereichen wie der Umsatzsteuerprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung und der Betriebsprüfung zurück.
Die neuen Grundsteuerberechnungen sollen ab 2025 in Kraft treten. Damit werden frühere Probleme mit veralteten Daten behoben, die in Ostdeutschland auf das Jahr 1935 und in Westdeutschland auf das Jahr 1964 zurückgehen. Die saarländischen Gemeinden werden bis Mitte des Jahres über das künftige Steuervolumen informiert, damit sie die Steuersätze entsprechend anpassen können, um ein faires und genaues Steuersystem zu gewährleisten.
Das saarländische Finanzministerium plant, in den kommenden Wochen weitere Informationen über den Stand der Grundsteuererklärungen und -veranlagungen zu geben. Während die meisten Einwohner die neuen Vorschriften befolgt haben, müssen einige noch Erklärungen abgeben oder die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das Ministerium fordert alle Grundstückseigentümer dringend auf, ihre Erklärungen umgehend fertig zu stellen, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Grundsteuersystem zu ermöglichen und mögliche Strafen zu vermeiden.
Auch die saarländischen Finanzämter sind seit Monaten mit der Grundsteuerreform beschäftigt und die Bearbeitung steht kurz vor dem Abschluss. Das saarländische Finanzministerium gab bekannt, dass fast 471.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer eingegangen sind, was etwa 84,5 % der erwarteten Steuererklärungen entspricht.
Das Ministerium hob außerdem hervor, dass die Ermittlung der Grundsteuerwerte erhebliche Fortschritte gemacht hat und die Abschlussquote nun bei rund 93% liegt. Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) wies erneut auf die enormen Aufgaben hin, vor denen die saarländische Finanzverwaltung steht.
Seit Ende Februar werden die Finanzbeamten der Außenprüfungsdienste vorübergehend zur Unterstützung der Bewertungsbehörden bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2025 eingesetzt.
Die neue Grundsteuerberechnung soll nach einer Weisung des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 gelten.