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Brandstiftungsfall Saarlouis 1991 nähert sich nach jahrzehntelangen Ermittlungen dem Urteil

Der Prozess gegen Peter S., der wegen Mordes, versuchten Mordes und Brandstiftung für den Brand von 1991 angeklagt ist, bei dem der 27-jährige ghanaische Asylbewerber Samuel Yeboah ums Leben kam, nähert sich euch seinem Ende. Das Oberlandesgericht Koblenz prüft derzeit die Beweise und Argumente.

In ihren Schlussplädoyers drängen die Verteidiger von Peter S. auf einen Freispruch, da die Staatsanwaltschaft seine Schuld nicht bewiesen habe. Ein Verteidiger sagte, dass ein fairer Blick auf die Beweise keine eindeutige Beteiligung von Peter S. zeigt.

Ihr argumentiert, dass Peter S. zwar mit dem verurteilten Brandstifter und einer anderen Person in einer Bar war, bevor das Feuer ausbrach, aber worüber ihr gesprochen habt, ist unklar. Der Anwalt der Verteidigung, Wolfgang Stahl, sagte, der Verdacht sei von Anfang an schwach gewesen, und jetzt sei er völlig zusammengebrochen.

Urteil im Brandstiftungsfall naht

Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert eine sechseinhalbjährige Haftstrafe für den Angeklagten, da er maßgeblich an dem Brandanschlag im Jahr 1991 beteiligt war. Demnach soll der heute 55-jährige Angeklagte Peter S. davon überzeugt haben, die Flüchtlingsunterkunft in Brand zu setzen. Sie behaupten, der Angeklagte sei der Anführer gewesen, der die Aktionen der Gruppe geleitet habe.

Der Hauptbeweis stammt von Heiko S., der zunächst sagte, der Angeklagte habe den Angriff während eines Treffens in einer Bar angeregt. Heiko S. änderte jedoch später vor Gericht seine Geschichte und sagte, der Angeklagte habe nur zu Krawallen aufgerufen, nicht zur Brandstiftung. Dies schwächte die Argumente der Staatsanwaltschaft und führte dazu, dass der Angeklagte im März 2023 freigelassen wurde, nachdem er seit Juni 2023 in Haft war.

Vertreter der Zivilpartei haben angedeutet, dass Heiko S. seine Aussage teilweise zurückgenommen hat, weil er trotz der Argumente der Verteidigung Vergeltungsmaßnahmen seitens der rechten Szene befürchtet.

Das endgültige Urteil, das für den 9. Juli erwartet wird, ist noch ungewiss. Einige sind der Meinung, dass der Angeklagte vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen werden könnte, weil sich die Beweislage geändert hat und Ungereimtheiten aufgetreten sind.

Während sich das Gericht seiner Entscheidung nähert, hat dieser Fall weiterhin Auswirkungen auf eine Gemeinschaft, die auch über 30 Jahre später noch von diesem tragischen Ereignis betroffen ist.


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